A175 December 2024, Porcelain, Objets de Vertu, Silver, Art... (2024)

Auktionsbedingungen

Durch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:

1.

Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlags entscheidet der Mitarbeiter

des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der

Versteigerer kann Kreditkarten-Daten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots von

bis zu CHF 10’000.–vom Ersteigerer verlangen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges

zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf

der Objekte mit dem unteren Schätzpreis.

2.

Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Persönlich anwesende,

dem Versteigerer unbekannte Bieter aus dem Ausland haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren

sowie ein Depot von bis zu CHF 10’000.– zu hinterlegen. Aufträge und Gebote werden auch auf schriftlichem

Weg entgegengenommen. Die schriftlichen Gebote sind verbindlich und können nicht mehr zurückgenommen werden.

Aufträge unter der unteren Schätzung können nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe

und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

3.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung oder in Euro. Bei verspäteter Begleichung der

Rechnung trägt der Käufer die allfällige Währungsdifferenz. Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbeträge

über CHF 10’000.– mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks und keine Kreditkarten

akzeptiert. Bei Zahlungen über PayPal fällt eine Gebühr von 4 % des Gesamtbetrages an. Die ersteigerten Gegenstände

können erst nach vollständig eingegangener Überweisung (inkl. MWST) herausgegeben werden. Im Hinblick auf

unsere Verpflichtungen den Verkäufern gegenüber müssen alle Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung

rein netto beglichen sein. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang des Barbetrages oder die Überweisung via

Bankauftrag. Nach Ablauf dieser Frist werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben und es wird ein Verzugszins

von 15 % p.a. dem ausstehenden Betrag zugerechnet oder der Zuschlag wird gegebenenfalls ohne weitere

Mitteilung annulliert. Zuzüglich zu dem Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten:

bis CHF 10’000.– 23,0 % (zzgl.MWST)

ab CHF 10’001.– 20 % (zzgl. MWST)

bis CHF 50’000.– 20 % (zzgl. MWST)

ab CHF 50’001.– 16 % (zzgl. MWST)

Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt und gelten auch für Internetgebote.

Auf das Aufgeld hat der Käufer die MWST zu bezahlen. Dieses Aufgeld gilt sowohl für Händler, Grossisten wie auch Private. Alle mit * bezeichneten Objekte

sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d.h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus

Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorweisen, erhalten die MWST nach

Angabe der Bankverbindung erstattet.

4.

Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen

oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für

allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden, insbesondere bei der Aufhebung

des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös. Sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen

Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer,

dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.

5.

Das Eigentum geht erst nach erfolgter gänzlicher Begleichung der Rechnung, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag

an den Käufer über.

6.

Die Gegenstände werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem

Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die

Gegenstände eingehend zu besichtigen. Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Für

die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Objekte, Zuschreibungen, Epochen, Kennzeichnungen, Signaturen

und Daten, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung

für Rechts- und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen.

6a.

Reklamationen und Haftung: «Blaue Auktion»: Die Beschreibung der Objekte in der «Blauen Auktion» erfolgt nach bestem

Wissen und Gewissen, jedoch kann die Schuler Auktionen AG für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Die

Schuler Auktionen AG behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen

und sich auf diese abzustützen. Die Schuler Auktionen AG kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich

gemacht werden. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird ausdrücklich wegbedungen. «Auktion im

Saal»: Die Schuler Auktionen AG erklärt sich freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung bereit, den Zuschlag Namens

des Einlieferers zu annullieren sowie Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST zurück zu erstatten, falls sich das ersteigerte

Objekt als absichtliche Fälschung herausstellen sollte oder gravierende Mängel oder Ergänzungen mit Täuschungsabsicht

nachträglich vom Käufer erkannt werden, die in krassem Gegensatz zur Beschreibung des Objektes im Katalog

stehen. Voraussetzung dieser Rückerstattung ist, dass der Käufer gegenüber der Schuler Auktionen AG sofort und innerhalb

von 6 Wochen, gerechnet ab dem Datum des Zuschlags, mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und seine

Zweifel anmeldet und/oder den Nachweis einer Fälschung gegenüber der Katalogbeschreibung erbringt. Für Objekte der

Abteilungen Internationale Kunst, Schweizer Kunst, Schweizer Gemälde, Internationale Gemälde und Helvetica gilt eine

Reklamationsfrist von 6 Monaten.

7.

Im Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte nicht ausgerufen. Die in diesem Kapitel aufgeführten Objekte können nur

schriftlich oder online über https://invaluable.com ersteigert werden. Das Kapitel «Blaue Auktion» erscheint in diesem Katalog

optisch mit blauer Schrift, die Objekte sind mit gleichfarbigen Nummernetiketten versehen und dadurch innerhalb des

Ausstellungsangebots klar als solche zu erkennen. Im gesamten Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte in der Regel

nur knapp beschrieben und die Erwähnung des Zustands und der Masse ist nicht zwingend. Objekte aus früheren Auktionen

(Retouren) erscheinen mit dem Originaltext. Für Objekte dieses Kapitels werden keine Zustandsberichte erstellt.

Die Abgabe eines Gebotes auf unbesehene Objekte geschieht auf eigene Verantwortung. Zustand, Alter, Echtheit usw.

müssen vom Kaufinteressenten an Ort und Stelle anhand des Objektes überprüft werden. Jede Reklamation wird ausdrücklich

zurückgewiesen.

8.

Die schriftlichen Gebote werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden,

so günstig wie möglich, das heisst einen Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Gleich hohe Gebote werden nach

Eingangszeit berücksichtigt. Direkt bei Schuler Auktionen abgegebene schriftliche Gebote werden gegenüber gleich

hohen schriftlichen Internetgeboten bevorzugt. Alle erfolgreichen Gebote des Kapitels «Blaue Auktion» werden ab Mittwoch

der Auktionswoche mittels definitiver Rechnung beantwortet. Die schriftlichen Gebote auf Objekte im Kapitel «Blaue

Auktion» müssen aus organisatorischen Gründen zwingend und bis spätestens 18:00 Uhr des letzten Ausstellungstages

im Auktionshaus eingetroffen sein. Alle schriftlichen Gebote verstehen sich nur in Schweizer Franken.

9.

Schuler Auktionen AG kann nicht für das Scheitern von Internetverbindungen sowie technische Probleme während der

Live- Auktion verantwortlich gemacht werden. Schuler Auktionen AG ist nicht verantwortlich für nicht erfasste, fehlerhafte

oder «zufällig» abgegebene Gebote.

10.

Die ersteigerten Gegenstände können unmittelbar nach der Auktion oder an den zwei darauf folgenden Wochentagen

abgeholt werden. Für die Aufbewahrung erworbener Objekte wird keine Gewähr geleistet. Gegenstände, welche nicht

bis spätestens innerhalb zweier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers

in einem Lagerhaus eingestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Herausgabe an den Ersteigerer erst nach

Begleichung der Rechnung und der Lagergebühren.

11.

Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass

das Los den Schätzpreis erzielt, wobei der Versteigerer auch Angebote und Ausrufe unterhalb der Schätzung tätigt. Lose,

welche ohne Verkauf bleiben, können zu Händen des Einlieferers zurückgenommen werden, ohne dass solches für Dritte

während der Auktion erkennbar ist. Nach Abschluss derselben können Anfragen betreffend unverkaufte Lose an das

Auktionshaus gerichtet werden.

12.

Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen

sind nur schriftlich gültig.

13.

Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 2. Der Stadtammann sowie Kanton und Stadt Zürich

haften nicht für Handlungen des Auktionators. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen dem

Schweizerischen Recht.

14.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

SCHULER AUKTIONEN AG

Auction terms and conditions for online bidding

Through participating in the auction, the bidder acknowledges the following conditions:

1. The sale is made to the highest bidder. In case of contention about the acceptance of a bid, the official from the mayor's office has final decision.

The auctioneer is free to refuse a bid without giving reasons. A proof of solvency, credit card data or a downpayment before the auction can be required from the bidder. The auctioneer has discretion at any time to refuse any bid, withdraw or add any lot or change the order of opening bids. Unless otherwise specified the opening bid is no higher than half of the upper estimate.

2. All bids are to be understood in Swiss Francs only. They are binding and cannot be withdrawn. Orders for less than half the upper estimate shall not be considered. Every successful bidder is personally liable for his purchases and cannot claim to have acted on a third party's behalf.

3. The auction takes place against immediate cash payment in Swiss currency or in Euro. In the event of a late settlement of the account, the buyer bears the cost of any exchange rate differences. For security and transparency reasons, invoice amounts above CHF 10'000.- must be paid by bank transfer. Your credit card may be charged for the full invoice amount plus fees from 4 days after an invoice has been sent. We do not accept cheques. For payments through PayPal or by credit card, a fee of 4% of the total amount will be charged. Objects purchased at auction will only be delivered to the buyer once payment in full (incl. VAT) has been made.

In view of our commitments to the sellers, all payments are due within 7 days of the issuing date of invoice without any deductions. Bills are deemed as paid within the stipulated time limit only after receipt of the cash amount or remittance by banker's order. Upon expiry of this time limit, due invoices shall be cancelled without any further notice and the buyer shall be banned from all future auctions.

A buyer's premium is added to the hammer price of each lot sold:

Up to CHF 10'000.- 23% plus VAT

From CHF 10'001.- to CHF 50'000.- 20% plus VAT

From CHF 50'001.- 16% plus VAT

These rates also apply to online bids.

The purchaser is required to pay VAT on the premium. This premium applies to dealers, wholesalers as well as private clients.

All objects marked with * are fully subjected to value added tax, i.e. for these objects, VAT has to be paid on the hammer price as well as on the buyer's premium. VAT amounts will be refunded to buyers who produce a valid export declaration and their bank reference.

4. Should invoices remain unpaid or not be paid within the stipulated time limit, the auctioneer may either demand compliance of the sales contract or cancel the adjudication at any time without setting a further time limit. In all cases, the buyer is liable for damages resulting from the non-payment or the late payment, especially for the possible reduction of the proceeds if the purchase is cancelled, even if the lot can be sold to another bidder of the same auction or to a third party at a later auction. The buyer whose purchase was cancelled has no right whatsoever to possible additional proceeds.

5. The ownership is transferred to the buyer only once the full amount of the invoice has been paid, whereas the hazards are already transferred with the knockdown.

6. All lots are sold in the condition they are at the time of the auction. The seller's warranties of the auction house cease with the knockdown.

During viewing days, objects can be examined in detail. Catalogue descriptions were written to the best of conscience and belief. No liability shall be incurred for the details given. Condition, age, authenticity, ascription to an artist or an era, identification, signatures and dates, and possible imperfections or restorations must be examined by the prospective buyer on-site based on the object. Any liability for defects in material or title is explicitly rejected.

No complaint will be accepted.

7. Under no circumstances shall the auction house be held responsible or have any claims made against for failure of anyone's internet service, technical or software problems during live auction. The auction house will not be responsible for any missed bids from any source and is not responsible for any bids placed "accidentally" or by "mistake" from any source.

8. Purchased lots are ready for collection either immediately after each auction session or during the following two weekdays.

No responsibility can be taken for storing the purchased objects. Any purchased item not collected within two weeks of the end of the auction will be stored with a storage warehouse, without prior notice and at the buyer's expense. In this case, the buyer can only collect the object after payment of the invoice and the storage fees.

9.

Bids in writing are treated on a first-in first served basis. The highest bid is successful and is executed at the lowest possible price, i.e. one bidding step above the second-highest bid. In the event of a tie bid in value, the earliest recorded bid is the successful bid.

Absentee bids sent directly to Schuler Auktionen will be privileged over online absentee bids of the same value.

10. Objects are auctioned on behalf and for the account of third parties. Lots are auctioned under the provision that the lot attains the estimated price. The auctioneer can also make bids and announcements below the estimate. The auctioneer has discretion to withdraw unsold lots during the auction without third parties being aware. Once the auction is closed, enquiries can be submitted to the auction house concerning unsold lots.

11. The above conditions are an integral part of each sales contract concluded at the auction. To be valid, amendments have to be made in writing.

12. The auction is held in cooperation with the Office of the Mayor of Zurich.

13. The Mayor of Zurich as well as the Canton and the Town of Zurich decline any responsibility for actions of the auctioneer. All parts of the relations between the parties are subjected to Swiss Law.

The place of fulfilment and the place of jurisdiction are Zurich.

SCHULER AUKTIONEN AG

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Author: Amb. Frankie Simonis

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Name: Amb. Frankie Simonis

Birthday: 1998-02-19

Address: 64841 Delmar Isle, North Wiley, OR 74073

Phone: +17844167847676

Job: Forward IT Agent

Hobby: LARPing, Kitesurfing, Sewing, Digital arts, Sand art, Gardening, Dance

Introduction: My name is Amb. Frankie Simonis, I am a hilarious, enchanting, energetic, cooperative, innocent, cute, joyous person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.